Das 17. Schützenfest der Alten Allgemeinen Bürgerschützen-Gesellschaft, das am Samstag mit Böllerschüssen eingeleitet wurde, hat wieder weiten Widerhall in der gesamten Bürgerschaft gefunden. Der Aufmarsch der Schützen am Samstag auf dem Trappenkamp, die Ehrung der Goldjubilare im Festzelt am Samstagabend, die Königsparade am gestrigen Sonntag auf dem Trappenkamp vor Tausenden von Zuschauern und der prächtige Festzug mit dem Königspaar durch die Straßen der Stadt zeigten die Einmütigkeit und die Beliebtheit der Alten Allgemeinen Bürgerschützen-Gesellschaft in bester und schönster Weise. Das alte Königspaar durfte sich noch einmal im Glanz den Schützen und der Bürgerschaft zeigen. Es war ein sympathisches Königspaar, dem alle gern Huldigung zollten. Heute beginnt das Vogelschießen am Donnerberg und am Nachmittag wird dann das neue Königspaar die Parade der Schützen abnehmen. […]

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Ein Schützenfest kostet nicht nur viel Geld, sondern erfordert auch die Beachtung mancherlei traditioneller Spielregeln, die vom „Zahn der Zeit“ mehr und mehr angeknabbert werden. Dieser Entwicklung kann such auch die Alte Allgemeine Bürgerschützen-Gesellschaft nicht entziehen, die anerkanntermaßen gerade auf die hergebrachten Überlieferungen baut. In einer Vorstandssitzung, die den rechnerischen Schlußstrich unter das letzte Schützenfest zog, wurde das deutlich. […]

Westdeutsche Allgemeine aus dem Jahr 1958

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Die Allgemeine Bürgerschützen-Gesellschaft blickt in diesem Jahre auf ein 80jähriges Bestehen zurück. Die Gründer leben nicht mehr. Aber es gehören noch 21 Bürger der Gesellschaft an, die seit mehr als 50 Jahren Mitglied in der Alten Allgemeinen Bürgerschützen-Gesellschaft sind. […]

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Ein überraschend großer Kreis von alten Freunden der Schützensache hatte sich bei Trappe eingefunden, wohin der provisorische Vorstand der Alten Allgemeinen Bürgerschützengesellschaft gerufen hatte. Der vorläufige Vorstand (Vors. Bernhard Jansen, Stellv. Freitag, Schriftf. Nattkämper, Kass. Taffek) war bereits in einer Zusammenkunft am 6. März bestellt worden. Inzwischen ist der Verein auch wieder gerichtlich eingetragen und damit die Voraussetzung dafür geschaffen worden, daß der Aufwertungsbetrag des Vereinsvermögens nicht verlorengeht. […]

WAZ vom 15. November 1951

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