Satzung und Ehrenstatut

Statut zur Verleihung einer Ehrennadel der 1. Kompanie Alte Allgemeine Bürgerschützengesellschaft Bottrop e.V.

Die Offiziere der 1. Kompanie Alte Allgemeine Bürgerschützengesellschaft Bottrop e.V. haben beschlossen verdienten Mitgliedern eine Ehrennadel zu verleihen, die für Leistungen zur Förderungen der Kompanie, zur Förderungen des Ansehens der Kompanie in der Öffentlichkeit, zur Förderung der Kontakte untereinander oder bei vergleichbaren Sachverhalten vergeben wird.
Die Einzelheiten der Ehrennadel ergeben sich aus dem nachfolgenden Statut:

Art. I
Die Mitglieder der 1. Kompanie würdigen besondere Verdienste um die Kompanie dadurch, dass diesen einen Ehrennadel verliehen wird. Träger der Ehrennadel können gleichzeitig nie mehr als sechs lebende Mitglieder sein. Neben den besonderen Verdiensten ist weitere Voraussetzung der Verleihung eine mindestens zehnjährige Zugehörigkeit des Mitglieds in der Kompanie.

Art. II
Jedes Mitglied der Kompanie hat das Recht, ihm geeignet erscheinende Träger der Ehrennadel vorzuschlagen. Die Vorschläge sind an den Hauptmann der Kompanie zu richten.

Art. III
Der Beschluss über die Verleihung der Ehrennadel bedarf einer einstimmigen Entscheidung aller anwesenden Offiziere in einer zur Beschlussfassung einzuberufenden Offiziersversammlung.

Art. IV
Die Ehrennadel wird dem zu ehrenden Mitglied durch die Offiziere der Kompanie überreicht. Sie wird am Revers getragen.

Art. V
Die Ehrennadel besteht aus Gold. Sie gibt den Wappenvogel des Bataillons mit einer hinzugesetzten „1“ wieder. Beim Tode des Trägers der Ehrennadel verbleibt diese im Eigentum des/der Erben.

In der 1. Kompanie wurde folgende Schützen geehrt:

  • Jupp Kersting
  • Max Temminghoff
  • Peter Döhl
  • Rolf Isphording
  • Andreas Künkler
  • Rudolf Landermann †
  • Egon Bremer †
  • Wolfhard Brüggemann †